Kontakt | AGB | Impressum |
|
|
|
|
|
|
|
Willkommen |
Kurse |
Bilder |
Service |
Standorte |
Anmeldung
|
|
|
AGB Schwimmschule Uta Otte |
|
1. Mit der Rückgabe
des unterschriebenen Anmeldeformulars ist die Teilnahme
am Schwimmkurs verbindlich. Wird ein Schwimmkurs trotz schriftlicher
Anmeldung nicht wahrgenommen, so sind 50% des vereinbarten Kurspreises
zu entrichten.
2. Nichterscheinen zum Unterricht begründet keine Rückerstattung
von Kursgebühren. Die Schule ist nicht verpflichtet, den Unterrichtsstoff
nachzulehren. Nach Maßgabe freier Plätze in anderen Gruppen
und in Absprache mit den Lehrerinnen der Schwimmschule können
wegen Krankheit des Schwimmschülers bis maximal zwei versäumte
Unterrichtsstunden nachgeholt werden, solange die Kurskarte Gültigkeit
hat.
Die Krankmeldung muss spätestens am Abend vor der vereinbarten
Unterrichtsstunde erfolgen. Unentschuldigte Unterrichtsstunden werden
nicht nachgeholt. Nicht wahrgenommene Ersatzstunden können auch
im Krankheitsfall nicht wiederholt werden. Im Falle nachgewiesener
Krankheit (Ärztliches Attest) und Unterrichtsausfall von mehr
als 4 Stunden hintereinander wird auf Wunsch die versäumte Unterrichtszeit
gutgeschrieben und bei Belegung eines neues Kurses verrechnet.
Diese Vereinbarung gilt für längstens 12 Monate. Nach Ablauf dieser
Zeit kann der Kursteilnehmer keine Ansprüche mehr stellen.
3. Im Fall der Verhinderung der Schwimmschule (z.B. wegen technischer
Defekte, Krankheit der Schwimmlehrer oder sonstiger zwingender Gründe)
Kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Es verlängert sich in diesem Fall
die Vertragsdauer jeweils um die Zeit der Verhinderung.
4. Die Ferienzeiten der Schwimmschule orientieren sich an den Berliner Schulferien. Abweichungen
um einige Tage zu Beginn und am Ende der Ferien sind möglich.
Die genauen Termine werden vorher bekannt gegeben. An gesetzlichen
Feiertagen findet kein Unterricht statt.
5. Für die Kursteilnehmer und deren Begleiter besteht Versicherungsschutz
durch eine Betriebs-Haftpflicht-Versicherung.
6. Die Schule haftet nicht für Diebstähle.
7. Für mutwillig angerichtete Schäden an den Anlagen und
Geräten der Schwimmschule haften Eltern für ihre Kinder.
8. Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln
können Kursteilnehmer ohne Ersatzansprüche vom Unterricht
ausgeschlossen werden.
9. In allen Räumen der Schule sowie in den Außenanlagen
ist Ruhe, Ordnung und Sauberkeit zu halten. Das Betreten des privaten
Grundstücksbereichs ist nicht erwünscht.
10. Das Rauchen in allen Räumen der Schwimmschule ist verboten.
11. Jedes Kind muss bei Antritt des Schwimmkurses sportgesund sein.
Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung
vor Kursbeginn aber dringend empfohlen.
|
|
|
|
© Schwimmschule Uta Otte, 2008 / +49 (170) 31 53
43 2
|
|
|
|
|